Der Prozess
Bei Landgerichten herrscht in den Niederlanden wie in Deutschland Anwaltszwang. Aufgrund der im Regelfall schriftlichen Abwicklung eines Prozesses ist es nicht erforderlich, zwingend einen beim Gerichtsort zugelassenen Anwalt mit dem Mandat zu betrauen. Im Unterschied zu Deutschland beginnt ein Verfahren nicht damit, dass die entsprechende Klage beim Landgericht eingereicht und von diesem zugestellt wird, vielmehr erfolgt die Zustellung der Ladung (die inhaltlich in etwa einer Klage entspricht) unter Einschaltung eines Gerichtsvollziehers durch die Partei selbst. Im Zivilprozess ist der Gerichtsvollzieher (Deurwaarder) unentbehrlich. Er stellt gerichtliche Mitteilungen, Bekanntmachungen, Proteste, Vorladungen, richterliche Anordnungen und Urteile sowie im Vollstreckungsunterlagen zu. Außerdem können Gerichtsvollzieher auch selbständig/freiwillig kleine Inkassoverfahren, insbesondere in Mietsachen durchführen.
Verhandelt wird zu einem bestimmten mit Datum und Uhrzeit angebenen Termin, der aber lediglich als administrativer Termin wahrgenommen wird.
Die jeweilige Prozesshandlung wird auf der Gerichtsrolle notiert und es wird gleichzeitig ggfs. unter Fristsetzung die nächste Prozesshandlung angeordnet, soweit nicht nach entsprechendem Antrag der Parteien eine Entscheidung des Gerichts zu ergehen hat.


