Die niederländische Gerichtsbarkeit
Die Niederlande kennen zwar eine dem deutschem Gerichtsaufbau vergleichbare Struktur. Das Justizwesen der Niederlande umfasst vier Gerichtsebenen. Das erste Tribunal ist das Hohe Gericht der Niederlande. Gerichte auf niedrigerer Hierarchieebene sind die fünf Berufungsgerichte, die 19 Landgerichte und die 62 Amtsgerichte. Alle niederländischen Richter werden vom Monarchen auf Lebenszeit ernannt.
In der Regel sind zwei Instanzen (erste Instanz und Berufungsinstanz) von Bedeutung. Meistens ist die Arrondissementrechtbank (Landgericht) die erste und der Gerechtshof (Oberlandesgericht) die Berufungsinstanz, allerdings sind die Amtsgerichte schon in die Landgerichte integriert, folglich gibt es keine Sondergerichtsbarkeit etwa für Arbeits- und Verwaltungsrecht, und es besteht auch nur ein oberstes Gericht, der Hoge Raad, der seinen Sitz in Den Haag hat.
In den jeweiligen Arrondissementbezirken gibt es die "Orde van Advocaten", die in etwa den
deutschen Anwaltskammern entsprechen.


