Unterschiede zum deutschen Zivilprozess
Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das niederländische Recht keine gesetzliche Regelung, nach der die in einem Prozess unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Nach niederländischer Auffassung gehören Kosten eines Prozesses zu den normalen Kosten der Lebensführung und werden nur in sehr geringem Umfang, d.h. nur für die wirklichen Rechtshandlungen bei Gericht, der unterlegenen Partei auferlegt.
Was wiederum für die überlegene Partei bedeutet, dass auch bei einem gewonnen Fall Kosten auf sie zukommen werden. Die Honorare der niederländischen Rechtsanwälte werden meistens nach Stunden berechnet. Es gibt keine mit der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung vergleichbare Regelung. Im Falle eines Gerichtsprozesses werden die Anwalts- und Gerichtskostenkosten von dem urteilenden Gericht festgesetzt. Das Gericht bedient sich hierbei Pauschalbeträgen, die nahezu vollständig der unterliegenden Partei auferlegt werden. Der verbleibende Restbetrag ist von der obsiegenden Partei zu tragen.


